Zollbestimmungen
Zollfrei dürfen mitgeführt werden:
-
200 Zigaretten oder 200 g Tabak
-
1 Liter alkoholische Getränke (Angaben gültig für Personen ab 18 Jahre)
-
Touristen und Personen, die auf der Durchreise sind, können Gegenstände des persönlichen Bedarfs zollfrei mitführen.
-
Fremd- und Landeswährungen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden.