Der Islam und seine Religionen
Grundlegendes
Unter dem arabischen Begriff „Islam“ versteht man die Hingabe des Gläubigen an den göttlichen Willen. Der Gläubige ist als Muslim (weibl. Muslima) zu bezeichnen, während der Begriff „Mohammedaner“ eine westliche Fehldeutung ist und dem islamischen Selbstverständnis widerspricht. Mohammed (wörtlich: „der Gepriesene“) war zwar Gottes Prophet und Gesandter und – so beschreibt es die Sira, die kanonische Muhammadbiographie – der „Treueste im Vertrag“, der „die vortrefflichste Hand, das kühnste Herz, die wahrhaftigste Zunge“ besaß. Doch Gott alleine, Er, der allmächtige Schöpfer, steht im Mittelpunkt der Anbetung. Religiöse Verehrung auf einen Menschen, sei er auch wie Mohammed das „schönste Beispiel“, zu konzentrieren, entspräche nicht der Forderung nach einem konsequenten, absoluten Monotheismus – das wichtigste Charakteristikum der islamischen Religion!
Mohammed erblickte 570 n. Chr. in Mekka das Licht der Welt. Im Alter von 40 Jahren erhielt er seine ersten Offenbarungen durch den Erzengel Gabriel. Zunächst verängstigt und betroffen, von Gott als „Sprachrohr“ auserkoren zu sein, gewann Mohammed in seinem Glauben allmählich an Sicherheit. Er begann, die Worte, die ihm Gabriel übermittelte, weiterzugeben. Er verkündete, dass es nur einen Gott gäbe und prangerte polyatheistische Verehrungen öffentlich an.
Vor der Verkündung Mohammeds war das vorislamische Mekka des 6. und beginnenden 7. Jahrhunderts von einer polyatheistischen Verehrung hunderter Götzenbilder geprägt. Diese schmückten die Kaaba, die bereits vor dem Islam ein Heiligtum war und als Anziehungspunkt vieler Pilger den Wohlstand der mekkanischen Händler sicherstellte. Der Konflikt mit der mekkanischen Gesellschaft, vor allem mit den Händlern, die nun um ihre wichtigsten Einnahmequellen fürchteten, war somit vorprogrammiert. Die Spannungen nahmen zu und mit dem Tod seiner ersten Frau Hadija verlor er seine wichtigste Vertraute und Stütze, so dass er sich schließlich zur Hijra, der Auswanderung entschloss. Im Jahr 622 zog er nach Yathrib, das heutige Medina.
Mit diesem Jahr 622 beginnt die islamische Zeitrechnung, die sich am Mondjahr orientiert. Dieses hat nur 354 Tage, deckt sich also nicht mit dem christlichen Jahr, woraus sich z.B. ergibt, dass der Ramadan jedes Jahr elf Tage früher beginnt.
In Medina schuf Mohammed die erste muslimische Gemeinde, die so genannte umma, heute der Begriff für die weltweite muslimische Gemeinschaft, der jede/r Muslim/Muslima ungeachtet der eigenen Nationalität angehört.
Bis zu seinem Tod im Jahre 632 empfing Mohammed in unregelmäßigen Abständen göttliche Offenbarungen, die zu seinen Lebzeiten zunächst auf Tonscherben, Lederstücken und Palmstengeln aufgezeichnet wurden. Erst nach seinem Tod wurden sie unter dem dritten Kalifen Othman gesammelt und als Koran regidiert.
Der Koran, wörtlich „die Lesung“, gilt den Muslimen als das direkte Wort Gottes – Mohammed ist lediglich der Übersetzer. Die 114 Suren (Kapitel) des Koran sind ihrerseits in Verse unterteilt und haben ein sehr weit gefächertes Themenspektrum: Fragen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, religiöse Vorschriften und Verbote. In den Suren finden sich auch Personen aus dem Alten und Neuen Testament.
Neben dem Koran wurden die in Schriften tradierte Lebensweise des Propheten (Sunna) sowie seine Aussprüche (Hadithe) zur wichtigsten Quelle der islamischen Religion.
Auf der Basis der Hadithe und der Koranverse, die zu juristischen Fragen Stellung nahmen, wurde im Laufe der ersten drei Jahrhunderte islamischer Zeitrechnung die so genannte Scharia entwickelt.
In den verschiedenen Gegenden der islamischen Welt (auf der arabischen Halbinsel, in Syrien, Ägypten und dem Irak) hatten sich wissenschaftliche Zentren gebildet. Dort fanden sich Rechtsgelehrte, so genannte Ulama zusammen, um für die Muslime eine Rechtsordnung zu schaffen.
Die Rechtsgelehrten gelten als die religiösen Autoritäten. Der Islam besitzt keine Gemeindestruktur, keine Organisation, die mit der kirchlichen vergleichbar wäre und kein Oberhaupt, das allgemeine Anerkennung innerhalb der islamischen Welt genießt.
Durch Koran, Sunna, Hadithe und Scharia sind die Rechte und Pflichten der Gläubigen genau definiert. Die wichtigsten Pflichten, die gewissermaßen die Grundlage eines gläubigen Lebens darstellen, werden als die „Fünf Säulen des Islam“ bezeichnet.
1.
„Ich bekenne, dass es keinen Gott außer dem einen Gott gibt, und dass Mohammed sein Gesandter ist. Ich glaube an Gott, an seine Engel, an seine Bücher, an seine Gesandten, an das Jüngste Gericht und das Schicksal, sei es gut oder schlecht.“
Durch das Glaubensbekenntnis, die Schahade, bezeugt der Muslim seinen Glauben.
2.
„Ihr Gläubigen! Wenn Ihr Euch zum Gebet aufstellt, dann wascht Euch (vorher) das Gesicht und die Hände bis zum Ellbogen und streicht Euch über den Kopf und (wascht Euch) die Füße bis zu den Knöcheln!“
Die rituelle Reinigung ist eine Voraussetzung für das rituelle Gebet, des Salat.
Das Gebet soll fünfmal am Tag vollzogen werden, wobei die Einhaltung der Gebetszeiten mit dem Stand der Sonne zusammenhängt. Die Gebetsrichtung ist gen Mekka. Den Gebetsausrufer nennt man Muezzin, der heutzutage oft durch ein Tonband ersetzt wird.
3.
„Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. Sag: Den Überschuss (von dem, was ihr besitzt)!“
Die Almosensteuer, die Zakat, soll als Unterstützung für Arme, Gefangene, Verschuldete und Reisende gegeben werden und so den sozialen Frieden sichern.
4.
„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor Euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werden Ihr gottesfürchtig sein.“
Das Fasten (Saum) wird im Ramadan durchgeführt. Er ist ein besonders heiliger Monat – in seiner 27. Nacht, der „Nacht der Bestimmung“, empfing Mohammed zum ersten Mal die göttliche Offenbarung. Vom Sonnenaufgang zum Sonnenuntergang verzichtet der Fastende auf Essen, Trinken, Rauchen und sexuellen Verkehr. Von der Fastenpflicht sind Reisende, Schwangere, Stillende, Alte und Kranke ausgenommen – ihnen wird empfohlen, das Fasten in einer Zeit nachzuholen, in der es ihnen leichter fällt.
5.
„Führt die (große) Wallfahrt und die Besuchsfahrt im Dienste Gottes durch!“ Die Pilgerfahrt nach Mekka, der Hajj (Hadschi), orientiert sich in ihrem Ablauf an der „Abschiedswallfahrt“, die Mohammed ein Jahr vor seinem Tod in seiner Geburtsstadt vorgenommen hat. Sie ist Pflicht für jeden Gläubigen, vorausgesetzt, dass er gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage ist. Der Höhepunkt der Wallfahrt ist die siebenmalige Umrundung der Kaaba.